Strafrecht

Strafrecht

Die Beschuldigung, eine Straftat begangen zu haben, ist sicherlich eine der unangenehmsten Situationen im Rechtsleben. Umso wichtiger ist es, zeitig, also am besten bereits vor einer Aussage zur Sache, Rechtsrat einzuholen, Akteneinsicht zu nehmen und eventuell erforderliche prozessuale Anträge zu stellen. Ihre Verfahrensrechte sind rechtsstaatlich garantiert und aus einem solchen Verhalten darf das Strafgericht keine nachteiligen Schlüsse ziehen. Stehen Angaben, die einem unter Umständen falsch oder ungenau in den Mund gelegt worden sind, erst einmal im Protokoll, wird es schwierig.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier erkennen, welche Auswirkungen einzelne Angaben auf den weiteren Verlauf haben.

Wir beraten und vertreten Sie in derartigen Fällen, selbstverständlich auch bei Inhaftierung sowie im Rahmen einer Pflichtverteidigung, die für uns kein Mandat minderer Bedeutung darstellt. Dies gilt für das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung wie auch für die Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln.

Selbstverständlich vertreten wir auch Geschädigte als Nebenkläger.

Wir dürfen vor allen Strafgerichten in Deutschland auftreten.

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