17 Apr Mietrecht
Seit 1989 unterstützt RA Sengl Mieter und Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Mehrere Jahre hat er als Dozent bei Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft unterrichtet und hierbei viele Hausverwalter ausgebildet.
Sowohl Mieter als auch Vermieter sind immer wieder davon überzeugt, dass die gesetzlichen Regelungen jeweils die andere Partei begünstigen. Der Gesetzgeber hat sich bemüht, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzugehen und speziell in der Wohnraummiete besondere Regelungen für die Mieterhöhung, die Mietnebenkosten und die Kündigung zu schaffen. Hieraus ergeben sich auch die häufigsten Streitfälle. Durch die Zuständigkeit der Amtsgerichte als Eingangsinstanz und der Landgerichte als Berufungs- und meistens auch letzte Instanz ergibt sich eine nicht immer einheitliche Rechtsprechung. Selbst bei einem Gericht, zum Beispiel dem Landgericht Berlin, urteilen unterschiedliche Kammern nicht immer gleich. Die Kenntnis der örtlichen Rechtsprechung ist daher im Mietrecht nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. Sofern Sie auf diesem Gebiet leben haben, beraten wir Sie gern.
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