Alle drei Rechtsanwälte sind beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht zugelassen und können vor allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen auftreten.
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Rechtsanwalt Sonnenschein ist Fachanwalt für Familienrecht und für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Sengl ist im Bereich des Strafrechts tätig und Rechtsanwalt Henning Frey ist VCD-Anwalt für den Landesverband Berlin/Mecklenburg-Vorpommern
Mo – Fr 10:00 – 13:00,
Mo, Di, Do 15:00 – 18:00
Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindung
U-Bahn Linie 8, Bhf. Leinestr.
Bus M44, 246, 344
Berufsausbildung zum Industriekaufmann, Studium der Rechtswissenschaft an der FU Berlin, zugelassen als Rechtsanwalt in Berlin seit 1989.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geboren 1960 in Lübeck
Schulausbildung in Bremerhaven
Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Mai 1990
VCD-Anwalt des Landesverbandes Berlin/Mecklenburg-Vorpommern
Gast-Dozent für Vertragsrecht an der UdK Berlin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Geboren 1958 in München Schulausbildung in München Studium der Rechtswissenschaft an der FU Berlin Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit November 1989 Dozent für Zivilrecht bei verschiedenen Bildungsträgern, u.a. IHK Berlin Auslandstätigkeit bei Rechtsanwalt in den USA.
Tätigkeitsschwerpunkte: