17 Apr Familienrecht
Seit Gründung der Kanzlei bildet das Familienrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. RA Sonnenschein, Fachanwalt für Familienrecht, unterstützt und vertritt Betroffene gerichtlich und außergerichtlich im Familienkonflikt, insbesondere bei
♦ Trennung, Trennungsvereinbarungen
♦ Scheidungsverfahren,
♦ Gewaltschutzverfahren,
♦ Durchsetzung / Abwehr von Unterhaltsansprüchen
♦ Abänderung von Unterhaltstiteln,
♦ Vermögensauseinandersetzungen (Zugewinnausgleich)
♦ Hausratstrennung, Wohnungszuweisung,
♦ Regelung des Umgangs mit Kindern,
♦ Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerechtsfragen,
♦ Staatlichen Eingriffen in das Sorgerecht, Verf. wegen Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen.
Von einer „Scheidung online“ raten wir ab, da die individuelle Beratung auch bei scheinbar einfachen und unproblematischen Konstellationen immer sinnvoll ist, das Familiengericht auf Ihre Anwesenheit im Scheidungstermin sowieso nicht verzichtet und eine wesentliche Kostenersparnis ohnehin nicht eintritt, insbesondere nicht bei Verfahrenskostenhilfe. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind letztlich vom Einkommen der Ehepartner abhängig und berechnen sich nach festen Sätzen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen muss ohnehin nur die antragstellende Partei anwaltlich vertreten sein. In solchen Fällen können sich die Ehepartner auch über die Kostenaufteilung verständigen.
Sie können jedoch den Kontakt zu uns gern telefonisch oder per Mail herstellen, wenn Sie aus terminlichen Gründen nicht in unsere Kanzlei kommen können. Ein persönlicher Besuch ist nicht unbedingt erforderlich.
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